Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e. V.

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In Steuersachen helfen Lohnsteuerhilfevereine Arbeitnehmern, Rentnern und Arbeitslosen im Rahmen einer Mitgliedschaft.


Lohnsteuerhilfevereine werden tätig bei der Einkommensteuererklärung, in Kindergeld- und Eigenheimzulagensachen sowie bei der Investitionszulage nach den §§ 3 und 4 InvZulG 1999 als auch bei den steuerlichen Auswirkungen der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge ("Riester-Bonus"), sofern die Einkünfte ausschließlich aus nichtselbständiger Arbeit, Renten und Unterhaltsleistungen bestehen und die zusätzlichen Einnahmen aus Überschusseinkünften wie z.B. Vermietung, Zinseinnahmen etc. insgesamt 13.000 € bzw. 26.000 € bei zusammenveranlagten Ehegatten nicht übersteigen.


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