dpa/ Bild.de
30.August 2010
Leiharbeiter: Kosten nachträglich absetzbar
Der Bundesfinanzhof in München hatte prinzipiell entschieden (Az.: VI R 35/08), dass Leiharbeitnehmer den „Verpflegungsmehraufwand” steuerlich geltend machen dürfen, weil sie keine regelmäßige Arbeitsstätte hätten. Die Höhe der als Werbungskosten zu berücksichtigenden Beträge richtet sich nach Angaben der NVL-Steuerexperten nach der Dauer der Auswärtstätigkeit.
DAPD
26.August 2010
Berlin - Die rund 20 Millionen Ruheständler in Deutschland müssen in diesem Jahr ohne Rentenaufbesserung auskommen....Immer mehr Senioren müssten nebenbei arbeiten....Das Zubrot - ob als Mini-Job oder sozialversicherungspflichtiges Einkommen - schmälert nicht die Höhe der eigenen Rente....Dann heißt es aber an den Fiskus denken, betont Marlies Spargen vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL).
Weitere ältere Pressemeldungen
Archiv