Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e. V.

Beratungsstellen von Lohnsteuerhilfevereinen finden Sie hier


Für Arbeitnehmer, Rentner, Auszubildende und Arbeitslose sind Lohnsteuerhilfevereine kompetente Ansprechpartner bei der Einkommensteuer. Sie erstellen für Mitglieder die Steuererklärung, führen den gesamten Schriftverkehr mit den Finanzbehörden, prüfen den Einkommensteuerbescheid, legen bei Fehlern Einspruch ein und führen auch Klagen vor den Finanzgerichten.


Außerdem helfen Lohnsteuerhilfevereine bei der Wahl der richtigen Steuerklasse, stellen Anträge zur Lohnsteuerermäßigung, beraten zum Kindergeld und beantragen die Altersvorsorgezulage zur Riester-Rente. Wer Einkommen aus Vermietung und Verpachtung erzielt, Zinseinnahmen hat oder private Veräußerungsgeschäfte tätigt, kann sich ebenfalls an Lohnsteuerhilfevereine wenden, wenn diese Einnahmen insgesamt 13.000 / 26.000 Euro (Einzel-/ Zusammenveranlagung) nicht übersteigen.

Weitere Informationen finden Sie unter:
Lohnsteuerhilfevereine: Beratung, Leistung, Kosten.

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