Außerdem helfen Lohnsteuerhilfevereine bei der Wahl der richtigen Steuerklasse, stellen Anträge zur Lohnsteuerermäßigung, beraten zum Kindergeld und beantragen die Altersvorsorgezulage zur Riester-Rente. Wer Einkommen aus Vermietung und Verpachtung erzielt, Zinseinnahmen hat oder private Veräußerungsgeschäfte tätigt, kann sich ebenfalls an Lohnsteuerhilfevereine wenden, wenn diese Einnahmen insgesamt 13.000 / 26.000 Euro (Einzel-/ Zusammenveranlagung) nicht übersteigen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Lohnsteuerhilfevereine: Beratung, Leistung, Kosten.