Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e. V.

Was ist ein Lohnsteuerhilfeverein?


Seit nunmehr 40 Jahren gibt es Lohnsteuerhilfevereine. Für Arbeitnehmer, Rentner und Arbeitslose sind diese Vereine kompetente Ansprechpartner.


In den örtlichen Beratungsstellen, von denen es bundesweit mehrere Tausend gibt, werden die Mitglieder umfassend in Fragen der Lohn- und Einkommensteuer beraten.

Wer sich beraten lässt, muss Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein werden - dies schreibt der Gesetzgeber zwingend vor.

Beim Steuerberater wird ein Honorar gezahlt - beim Lohnsteuerhilfeverein ist ein Jahresbeitrag fällig.


Weitere Informationen zur Arbeit und Vorschriften für Lohnsteuerhilfevereine sind in den

§§ 13 - 31 des Steuerberatungsgesetzes im Abschnitt Lohnsteuerhilfevereine geregelt


StBerG § 13, Zweck und Tätigkeitsbereich:


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Mitgliederentwicklung des NVL


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