In das Steuervereinfachungsgesetz 2012 wurden NVL - Vorschläge zu Steuervereinfachungen übernommen. Eine Liste, die bereits 2010 von den Parteien der Regierungskoalition erstellt wurde, enthielt insgesamt 90 Vorschläge. Darin waren 13 Punkte aus dem NVL-Steuerkonzept enthalten. Eine wesentliche Vereinfachung betrifft die Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten. Für dessen Abzug mussten die Eltern bisher unterschiedliche Voraussetzungen mitbringen. Die Berufstätigkeit, Ausbildung oder Krankheit der Eltern musste nachgewiesen werden. Das ist ab 2012 unerheblich und damit entfällt das Ausfüllen einer ganzen Seite eines Steuerformulars.
Das BMF hat am 15. Januar 2010 die überarbeiteten Ländererlasse zum Umfang der Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine bekannt gegeben. Darin wird ausgeführt, dass bei Veräußerungsgeschäften zur Prüfung der Beratungsbefugnis im Rahmen der 13.000 € / 26.000 € - Grenze nur der Wertzuwachs heranzuziehen ist. Der Verband hatte sich für eine entsprechende Regelung nachhaltig eingesetzt und konnte somit einen wichtigen Erfolg erzielen. Anderenfalls wäre zukünftig bereits aufgrund von Wertpapierumschichtungen vielfach die Beratungsbefugnis für Mitglieder entfallen. Die Verwaltungsregelung wurde nachfolgend in das Jahresteuergesetz 2010 aufgenommen (§ 4 Nr. 11 StBerG).
Im August des letzten Jahres (2009) hat der Bundesfinanzhof erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung zum häuslichen Arbeitszimmer geäußert. Mit Beschluss vom 6. Juli 2010 (2 BvL 13/09) urteilte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts, dass die Neuregelung zum steuerlichen Abzug gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt, sofern für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Seit 2007 konnten Aufwendungen nur noch geltend gemacht werden, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildete. Lehrer, Außendienstmitarbeiter, Umschüler und viele andere konnten die Kosten nicht mehr absetzen. Der Gesetzgeber ist nunmehr verpflichtet, rückwirkend auf den 1. Januar 2007 die gesetzlichen Grundlagen entsprechend zu ändern. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) und seine Mitgliedsvereine hatten sich gegenüber dem Gesetzgeber und auf dem Klageweg für eine Rücknahme des Abzugsverbots eingesetzt. Nunmehr ist davon auszugehen, dass für die Personengruppen ohne anderen Arbeitsplatz altes Recht wieder eingeführt wird. Die Kosten für
das häusliche Arbeitszimmer wären danach wieder bis zu 1.250 Euro absetzbar. Auf Anweisung des BFH werden Aufwendungen bereits jetzt bis zu dieser Höhe vorläufig anerkannt.
Der Gesetzgeber musste 2007 vor dem Hintergrund finanzgerichtlicher Verfahren und sich anbahnender BFH-Rechtsprechung die Zweijahresgrenze für Antragsveranlagungen aufheben. Nachfolgend erreichte der NVL-Mitgliedsverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. mit einer Revision beim Bundesfinanzhof, dass Antragsveranlagungen auch für Jahre vor der Gesetzesänderung wie Pflichtveranlagungen rückwirkend eingereicht werden können. Weil die Finanzverwaltung für Neufälle weiterhin eine vollständige Gleichbehandlung mit Pflichtveranlagungen ablehnt, werden vom Verein weitere Verfahren geführt (z.B. VI R 53/10). Zwei Finanzgerichte haben bereits unter Berücksichtigung der Anlaufhemmung eine siebenjährige Antragsfrist anerkannt.
Mitgliedsvereine des NVL sind als erste erfolgreich gegen die Kürzung der Entfernungspauschale vorgegangen. Der NVL hatte in einer Petition mehr als 100.000 Protestnoten gegen die Kürzung übergeben. Sowohl die ersten Finanzgerichtsentscheidungen als auch zwei der am 9.12.2008 in Karlsruhe entschiedenen Verfahren hat der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V., ein Mitgliedsverein des NVL erstritten! Weitere Informationen unter Pendlerpauschale - Rückblick
Jahrzehntelang waren Lohnsteuerhilfevereine nicht im Katalog der Berufsgruppen aufgeführt, denen die Finanzverwaltung eine allgemeine Verlängerung der Abgabefrist für betreute Steuerpflichtige gewährte. Der NVL erreichte über ein Klageverfahren eines Mitgliedsvereins die Gleichbehandlung – ein wichtiger Erfolg zur Gleichbehandlung (BFH vom 11.04.2006 - VI R 64/02).
Ende der 90er Jahre sollten Lohnsteuerhilfevereine mit Auslaufen der Nutzungswertbesteuerung keine Vermietungsfälle mehr beraten dürfen. Das wurde mit einem erfolgreichen Musterprozess abgewendet (BFH-Urteil vom 15.06.1999 - VII R 66/98). Durch intensive Verbandsarbeit konnte der Gesetzgeber überzeugt werden, mit dem 7. Steuerberatungs-Änderungsgesetz die Beratungsbefugnis neu zu regeln. Erstmals war die Hilfeleistung bei allen Überschusseinkünften grundsätzlich zulässig. Zum Erfolg mit beigetragen haben auch die Verbandsmaßnahmen der Qualitätssicherung und die Argumente aus empirischen Erhebungen (Infas-Umfrage).
Mit dem 8. Steuerberatungs-Änderungsgesetz konnte eine deutliche Anhebung der Einnahmegrenzen erreicht werden, obwohl der Gesetzentwurf keine Änderung bei den Einnahmegrenzen vorsah!
Nachfolgend wurde durch Überzeugungsarbeit in Gesprächen und mit Unterstützung einer positiven Stellungnahme aus dem Bundesministerium der Justiz die Aufnahme der Annexberatung (rechtsberatende Nebenleistungen) in einer Neufassung der Ländererlasse zur Beratungsbefugnis erreicht. Ein weiterer Erfolg ist, dass bei Veräußerungsgeschäften nur die Höhe des Gewinns für die Befugnisprüfung zugrunde gelegt wird (Erlasse vom 15. Januar 2010).
1996 – bereits drei Jahre nach Gründung des NVL - konnte für tausende Beratungsstellen in den neuen Bundesländern der Bestandsschutz gesichert werden, gegen starke Widerstände! Die Mitarbeiter der Vereine hätten anderenfalls ihre Arbeit einstellen müssen.
Bereits frühzeitig hat der NVL mit dem Aufbau eines Berufsbildes begonnen. 1995 wurde der PVL Prüfungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. gegründet. Bis 2006 hatten mehr als 1.500 Mitarbeiter von Lohnsteuerhilfevereinen die freiwillige Verbandsprüfung abgelegt.
2006 erfolgte die Veröffentlichung der DIN-Norm 77700 „Dienstleistungen der Lohnsteuerhilfevereine“. Den Lohnsteuerhilfevereinen und ihren Mitarbeitern steht damit erstmals ein allgemein anerkanntes Regelwerk für die Außendarstellung zur Verfügung. Der NVL hatte 2003 den Antrag zu dem Projekt gestellt und rund 70 Prozent der Kosten getragen.
Zur Zertifizierung erfolgte eine Namens- und Satzungsänderung des PVL. Der Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (ZVL) arbeitet seitdem als gemeinsames Projekt beider Dachverbände der Lohnsteuerhilfevereine. Seit 2008 können sich Beratungsstellen nach der Norm zertifizieren lassen. Der ZVL hat nach Prüfung fachlicher Voraussetzungen und der Organsiation und Ausstattung der Beratungsstellen mittlerweile rund 2.000 Zertifikate an Beratungsstellenleiter erteilt.
Der Verband hat in einer Umfrage feststellen lassen, wie gut die Dienstleistungen der Vereine bekannt sind, wie hoch der Betreuungsanteil ist und welche anderen Beratungsmöglichkeiten Steuerpflichtige nutzen. Die Ergebnisse geben wichtige Hinweise für die weitere Ausrichtung.
Der NVL ist im politischen Raum eine anerkannte Bundesorganisation und Interessenvertretung der Lohnsteuerhilfevereine und Arbeitnehmer. Der NVL führt regelmäßig Gespräche mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages und Politikern in den Bundesländern. Er ist Sachverständiger bei Anhörungen des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages und reicht Stellungnahmen und Eingaben ein. Auf dem jährlich stattfindenden NVL-Verbandstag können Gäste aus Politik, anderen Verbänden und Organisationen, Finanzministerien und Finanzgerichten begrüßt werden. Vorträge hochrangiger Fachleute und lebhafte Diskussionsrunden stoßen auf viel Interesse.
Der Verband ist thematisch breit aufgestellt. Ein langjährig praxiserfahrener Kollege und Vorstandsmitglied des NVL nimmt sich als Ausländerbeauftragter den steuerlichen Problemen ausländischer Mitbürger an.
Seit 2009 hat der NVL seine steuerpolitischen Grundsätze und Forderungen aus den früheren Leitlinien in einem zusammenhängenden Steuerkonzept zusammengefasst. Arbeitnehmer stehen mit Recht im Fokus des Steuerkonzepts, da rund 80 % aller positiven Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit stammen. Im Juli 2010 wurde die zweite, vom Arbeitskreis Steuern des Verbandes überarbeitete Fassung des Steuerkonzepts herausgegeben und bereits an zahlreiche Finanzpolitiker im Bundestag übergeben und mit ihnen erörtert.