Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e. V.

Wer ist der NVL?


Kurzvorstellung


Der NVL ist ein Zusammenschluss von Lohn­steuer­hilfe­vereinen in einem Dachverband. Satzungsmäßige Aufgabe des Verbandes ist die Vertretung der beruflichen Interessen seiner Mitglieder, die Förderung der Qualitätssicherung der Beratung und die Vertretung der steuer­rechtlichen Belange der in den Lohn­steuer­hilfe­vereinen organisierten Mitglieder, d.h. der Arbeit­nehmer­innen und Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre. Darüber hinaus bietet der Verband seinen Mitgliedern Unter­stützung in der Arbeit und viel­fältigen Service.


Der NVL wurde im August 1993 von acht Lohn­steuer­hilfe­vereinen gegründet. Mittlerweile gehören dem Verband rund 130 Lohn­steuer­hilfe­vereine aus dem gesamten Bundesgebiet an. Die Mitgliedsvereine haben im vergangenen Jahr in ca. 6.000 Beratungs­stellen rund eine Million Arbeit­nehmer­haus­halte betreut – das sind mehr als 1,5 Millionen Mitglieder. Die Betreuung umfasst ins­besondere die Einkommensteuer­erklärung und Fest­stell­ungs­erklärungen, Kinder­geld­sachen, Ermäßigungs­anträge und allgemeine Beratung zum Lohn­steuer­abzug. Die Vereine legen bei Erfordernis auch Rechtsmittel ein und führen Klageverfahren vor den Finanzgerichten für ihre Mitglieder. Voraus­setzung für die steuer­liche Betreuung ist, dass ausschließlich beratungsfähige Einkünfte vorliegen (§ 4 Nr. 11 Steuer­beratungsgesetz)



Wichtige berufspolitische Zielsetzungen des Verbandes sind:


  • Gewährleistung einer gesetzlichen Beratungsbefugnis für typische Arbeitnehmerverhältnisse sowie für ehemalige Arbeitnehmer mit Altersbezügen. Dies erfordert Anpassung der Vor­schrif­ten des Steuer­beratungs­gesetzes in Folge steuer­rechtlicher Änderungen und Änderungen der tat­säch­lichen Verhältnisse.

  • Anpassung der berufsrechtlichen Zugangs­voraus­setzungen und weiterer gesetzlicher Vor­schriften an veränderte Rahmen­bedingungen und praktische Erfordernisse.

Auf einen Punkt gebracht geht es darum, die Arbeits­bedingungen der Lohn­steuer­hilfe­vereine so zu gestalten, dass deren Beratungs­angebot rat­such­enden Arbeit­nehmer­innen und Arbeit­nehmern auch zukünftig offen steht.


Die Arbeit des Verbandes hat in der Ver­gangen­heit mehrmals Nieder­schlag in Änder­ungen des Steuer­be­rat­ungs­gesetzes gefunden.


Zur Qualitätssicherung hat der NVL 2002 ein Normungsvorhaben beim Deutschen Institut für Normung (DIN) initiiert. Die DIN – Norm 77700 regelt Qualitäts­standards der von den Lohn­steuer­hilfe­vereinen erbrachten Dienst­leistung. Die Norm wurde im Mai 2006 veröffentlicht. Seit 2008 können sich Beratungs­stellen nach der Norm zerti­fizieren lassen. Der Zerti­fizierungs­verband der Lohn­steuer­hilfe­vereine e.V. (ZVL) unter Feder­führung der beiden Dach­verbände der Lohn­steuer­hilfe­vereine hat nach Prüfung fach­licher Vor­aus­setz­ungen und der Orga­nisation und Aus­stattung der Beratungsstellen mittlerweile rund 2.000 Zertifikate an Beratungsstellenleiter erteilt.


Im Vorfeld des Normungsvorhabens erfolgte bereits eine fachliche Qualitäts­kontrolle für Mitarbeiter von Lohn­steuer­hilfe­vereine durch den Prüfungsverband der Lohn­steuer­hilfe­vereine (PVL). Der 1994 vom NVL und NVL- Mitglieds­ver­einen gegrün­dete Prüfungs­verband hatte bis zu seiner Umgründung in den ZVL im Herbst 2006 mehr als 2.000 Fach­prü­fungen für Beratungs­stellen­leiter durchgeführt, die sich im Ablauf und Inhalt an staatlichen Prüfungen orien­tierten.



Wichtige Ziele des NVL im Steuerrecht sind:


  • Konsequente Besteuer­ung nach der Leistungs­fähigkeit und Beachtung des Netto­prinzips;

  • Gleichbehandlung aller Einkunftsarten, Identität von Betriebs­ausgaben und Werbungskosten;

  • Förderung von Mobilität und Flexibilität, Aus- und Weiter­bildung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie;

  • Sinnvolle Steuer­vereinfachungen für Steuer­zahler, Berater und Finanzverwaltung mit dem Fokus einer besseren Praktikablität.

Der Verband ist partei­politisch unabhängig und bietet seine Bereit­schaft zu einem kon­struk­tiven Disput allen Par­teien und gesell­schaft­lichen Gruppen und Organi­sationen an. Mess­latte sind dabei die gesell­schaft­lichen und ökonom­ischen Erfor­dernisse unseres Landes.




NVL - Neuer Verband der Lohn­steuer­hilfe­vereine e. V.

Berlin, 2012



Kontaktdaten:


Geschäftsstelle

13465 Berlin

Oranienburger Chaussee 51


Telefon: (030) 401 29 25

Mobil (Geschäftsführer): 0177 331 95 64

Telefax: (030) 401 36 75


E-Mail infonvl.de

http://www.nvl.de


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Pressemeldungen (Seite 2)


Focus online

12. April 2013


Arbeit von zu Hause aus hilft Steuern sparen


Wer als Arbeit­nehmer ganz oder teil­weise von zu Hause aus arbeitet, kann da­durch Steuern spa­ren: In diesem Fall können die Aus­gaben für das Arbeits­zimmer beim Finanz­amt geltend ge­macht wer­den.

Arbeit­nehmer, die von zu Hau­se aus ar­beiten, soll­ten Kosten wie zum Bei­spiel die an­teilige Miete für das häus­liche Arbeits­zimmer in ihrer Einkommen­steuer­erklärung an­setzen, er­klärt der Neue Verband der Lohn­steuer­hilfe­vereine (NVL). ...





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Die Welt

05. April 2013


Schweigen ist keine Steuerhinterziehung


Nun ist es amt­lich: Wer ei­nen fehl­er­haf­ten Steu­er­be­scheid er­hält und ihn nicht kor­ri­gie­ren lässt, muss kei­ne Stra­fe we­gen Steu­er­hin­ter­zie­hung be­fürch­ten. Das hat der Bun­des­fi­nanz­hof in einem jüngst ver­öf­fent­lich­ten Ur­teil ent­schie­den (Az. VIII R 50/10). Dem­nach müs­sen Bür­ger nur un­voll­stän­di­ge o­der un­rich­ti­ge ei­ge­ne An­ga­ben in ih­ren Steu­er­er­klä­run­gen kor­ri­gie­ren. Auf Feh­ler des Fi­nanz­amts hin­ge­gen müs­sen sie nicht hin­wei­sen, ent­schie­den die o­bers­ten Fi­nanz­rich­ter.



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