Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e. V.

Willkommen beim Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine e. V.


Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unserer Homepage. Den nachfolgenden Seiten können Sie Details zur Arbeit unseres Bundes­verbandes und der ange­schlossenen Lohnsteuer­hilfe­vereine entnehmen.


Gegründet 1993 sind heute im Neuen Verband der Lohnsteuer­hilfe­vereine rund 130 Lohnsteuer­hilfe­vereine zur gemein­samen und wirksamen Interessen­vertretung organisiert.


Die Mitgliedsvereine des NVL betreuen in rund 6.000 Beratungs­stellen mehr als 1,5 Millionen Arbeitnehmer­innen und Arbeitnehmer. Die Interessen­vertretung für diese Steuerzahler gegenüber dem Gesetzgeber und der Finanz­verwaltung ist ebenso Aufgabe des NVL.


Bei weiteren Fragen können Sie gern Kontakt mit unserer Geschäfts­stelle aufnehmen.


Mehr über Ziel und Aufgaben erfahren Sie hier



NVL-Jahresveranstaltungen


Auf dem jährlichen Verbandstag bietet der NVL interessante steuerfachliche und steuerpolitische Vorträge und Diskussionsrunden.


Der diesjährige Verbandstag fand am 10. Juni 2010 im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin statt.


Die Podiumsdiskussion 2010 als Mitschnitt:

www.pressekonferenz.tv



Pressemitteilung

75 kB


Flyer



NVL-Steuerkonzept


Der Verband tritt mit einem eigenen Steuerkonzept für leistungsgerechte und zeitgemäße Arbeitnehmerbesteuerung ein.


Pressemeldungen (Seite 2)


dpa

20.August 2010

In diesem Herbst werden keine Steuerkarten mehr aus Pappe verschickt. Die Meldebehörden werden die Daten der Lohnsteuerkarte 2010 für das Jahr 2011 übernehmen, teilt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfe­vereine (NVL)in Berlin mit. Ab 2012 soll dann alles elektronisch gehen.




SIS Online Nachrichten Steuerrecht

12.August 2010


Bis einschließlich 2008 waren Aufwendungen im Zusammenhang mit Einkünften aus Kapitalvermögen steuerlich als Werbungskosten absetzbar, sofern diese die Pauschale von 51 Euro überschritten. Mit der ab 2009 geltenden Abgeltungsteuer gibt es diese Möglichkeit nicht mehr. Dagegen hat sich ein Kapitalanleger gewehrt und bis vor das Finanzgericht Münster geklagt. Gleichfalls Betroffenen rät der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) mit Hinweis auf das anhängige Verfahren (6 K 1847/10 E) Einspruch einzulegen und Verfahrensruhe zu beantragen.




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