Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e. V.

Willkommen beim Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine e. V.


Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unserer Homepage. Den nachfolgenden Seiten können Sie Details zur Arbeit unseres Bundes­verbandes und der ange­schlossenen Lohnsteuer­hilfe­vereine entnehmen.


Gegründet 1993 sind heute im Neuen Verband der Lohnsteuer­hilfe­vereine rund 130 Lohnsteuer­hilfe­vereine zur gemein­samen und wirksamen Interessen­vertretung organisiert.


Die Mitgliedsvereine des NVL betreuen in rund 6.000 Beratungs­stellen mehr als 1,5 Millionen Arbeitnehmer­innen und Arbeitnehmer. Die Interessen­vertretung für diese Steuerzahler gegenüber dem Gesetzgeber und der Finanz­verwaltung ist ebenso Aufgabe des NVL.


Bei weiteren Fragen können Sie gern Kontakt mit unserer Geschäfts­stelle aufnehmen.


Mehr über Ziel und Aufgaben erfahren Sie hier



NVL-Jahresveranstaltungen


Auf dem jährlichen Verbandstag bietet der NVL interessante steuerfachliche und steuerpolitische Vorträge und Diskussionsrunden.


Der diesjährige Verbandstag fand am 10. Juni 2010 im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin statt.


Die Podiumsdiskussion 2010 als Mitschnitt:

www.pressekonferenz.tv



Pressemitteilung

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Flyer



NVL-Steuerkonzept


Der Verband tritt mit einem eigenen Steuerkonzept für leistungsgerechte und zeitgemäße Arbeitnehmerbesteuerung ein.


Pressemeldungen


dpa/ Bild.de

30.August 2010


Leiharbeiter: Kosten nachträglich absetzbar

Der Bundesfinanzhof in München hatte prinzipiell entschieden (Az.: VI R 35/08), dass Leiharbeitnehmer den „Verpflegungsmehraufwand” steuerlich geltend machen dürfen, weil sie keine regelmäßige Arbeitsstätte hätten. Die Höhe der als Werbungskosten zu berücksichtigenden Beträge richtet sich nach Angaben der NVL-Steuerexperten nach der Dauer der Auswärtstätigkeit.



DAPD

26.August 2010


Berlin - Die rund 20 Millionen Ruheständler in Deutschland müssen in diesem Jahr ohne Rentenaufbesserung auskommen....Immer mehr Senioren müssten nebenbei arbeiten....Das Zubrot - ob als Mini-Job oder sozialversicherungspflichtiges Einkommen - schmälert nicht die Höhe der eigenen Rente....Dann heißt es aber an den Fiskus denken, betont Marlies Spargen vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL).



Weitere ältere Pressemeldungen
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