Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unserer Homepage. Den nachfolgenden Seiten können Sie Details zur Arbeit unseres Bundesverbandes und der angeschlossenen Lohnsteuerhilfevereine entnehmen.
Gegründet 1993 sind heute im Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine rund 130 Lohnsteuerhilfevereine zur gemeinsamen und wirksamen Interessenvertretung organisiert.
Die Mitgliedsvereine des NVL betreuen in rund 6.000 Beratungsstellen mehr als 1,5 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Interessenvertretung für diese Steuerzahler gegenüber dem Gesetzgeber und der Finanzverwaltung ist ebenso Aufgabe des NVL.
Bei weiteren Fragen können Sie gern Kontakt mit unserer Geschäftsstelle aufnehmen.
Mehr über Ziel und Aufgaben erfahren Sie hier
Auf dem jährlichen Verbandstag bietet der NVL interessante steuerfachliche und steuerpolitische Vorträge und Diskussionsrunden.
Der diesjährige Verbandstag fand am 10. Juni 2010 im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin statt.
Die Podiumsdiskussion 2010 als Mitschnitt:
Pressemitteilung
Flyer
Der Verband tritt mit einem eigenen Steuerkonzept für leistungsgerechte und zeitgemäße Arbeitnehmerbesteuerung ein.
SIS Online Nachrichten Steuerrecht
26. Juli 2010
Nach Mitteilung des Bundesministeriums der Finanzen sind im letzten Jahr rund 5,3 Millionen Einsprüche bei den Finanzämtern eingegangen. Das heißt, dass fehlerhafte Bescheide nicht selten sind. Die tatsächliche Anzahl kann nur erahnt werden. Denn nicht jeder Steuerbescheid wird auf Richtigkeit geprüft, weiß der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) aus Berlin. Der Verband empfiehlt, Einkommensteuerbescheide nicht einfach hinzunehmen, sondern zu kontrollieren und sich gegebenenfalls mit einem Einspruch zu wehren.
dpa/ Bonner Generalanzeiger Online
22. Juli 2010
Fehler im Steuerbescheid: Ein Monat Einspruchsfrist
Bei einem fehlerhaften oder unvollständigen Einkommenssteuerbescheid sollte der Steuerzahler innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Versäumt er diese Frist, wird der Bescheid wirksam. Der Einspruch könne postalisch und per Fax verschickt oder beim zuständigen Amt zu Protokoll gegeben werden, erklärt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin.
Weitere ältere Pressemeldungen
Archiv