Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e. V.

Willkommen beim Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine e. V.


Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unserer Homepage. Den nachfolgenden Seiten können Sie Details zur Arbeit unseres Bundes­verbandes und der ange­schlossenen Lohnsteuer­hilfe­vereine entnehmen.


Gegründet 1993 sind heute im Neuen Verband der Lohnsteuer­hilfe­vereine rund 130 Lohnsteuer­hilfe­vereine zur gemein­samen und wirksamen Interessen­vertretung organisiert.


Die Mitgliedsvereine des NVL betreuen in rund 6.000 Beratungs­stellen mehr als 1,5 Millionen Arbeitnehmer­innen und Arbeitnehmer. Die Interessen­vertretung für diese Steuerzahler gegenüber dem Gesetzgeber und der Finanz­verwaltung ist ebenso Aufgabe des NVL.


Bei weiteren Fragen können Sie gern Kontakt mit unserer Geschäfts­stelle aufnehmen.


Mehr über Ziel und Aufgaben erfahren Sie hier



NVL-Steuerkonzept


Der Verband tritt mit einem eigenen Steuerkonzept für leistungsgerechte und zeitgemäße Arbeitnehmerbesteuerung ein.


NVL-Jahresveranstaltungen


Auf dem jährlichen Verbandstag bietet der NVL interessante steuerfachliche und steuerpolitische Vorträge und Diskussionsrunden.


Pressemeldungen


Steuerblog-Online

05. März 2010


Vorläufigkeitskatalog in Einkommensteuerbescheiden erweitert

Ist der beschränkte Abzug von Kinderbetreuungskosten verfassungsgemäß?

Der Vorläufigkeitskatalog ist um einen weiteren Punkt erweitert worden. Strittig ist die Frage, ob der begrenzte Abzug von Kinderbetreuungskosten verfassungsgemäß ist. Beim Bundesfinanzhof ist dazu ein Verfahren anhängig, das von einem Mitgliedsverein des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfeverein (NVL) - der Lohnsteuerhilfeverein „Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.“ aus Neustadt an der Weinstraße geführt wird. Nach Information des Verbandes ist es nunmehr jedoch nicht mehr erforderlich, in diesem Punkt Einspruch einzulegen.



Westfälische Nachrichten

04. März 2010


Abgeltungsteuer erspart Papierkram oft nicht

Die Abgeltungsteuer soll die Besteuerung von Kapitaleinkünften grundsätzlich vereinfachen. In diesem Jahr wird die Regelung zum erstmals in der Steuererklärung relevant. Vielen wird wegen zahlreicher Ausnahmen der Papierkram aber nicht erspart bleiben...Grundsätzlich müssen Dividenden oder Zinsen jetzt nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden, erklärt Marlies Spargen vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin.





Weitere ältere Pressemeldungen
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