Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e. V.

Willkommen beim Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine e. V.


Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unserer Homepage. Den nachfolgenden Seiten können Sie Details zur Arbeit unseres Bundes­verbandes und der ange­schlossenen Lohnsteuer­hilfe­vereine entnehmen.


Gegründet 1993 sind heute im Neuen Verband der Lohnsteuer­hilfe­vereine rund 130 Lohnsteuer­hilfe­vereine zur gemein­samen und wirksamen Interessen­vertretung organisiert.


Die Mitgliedsvereine des NVL betreuen in rund 6.000 Beratungs­stellen mehr als 1,5 Millionen Arbeitnehmer­innen und Arbeitnehmer. Die Interessen­vertretung für diese Steuerzahler gegenüber dem Gesetzgeber und der Finanz­verwaltung ist ebenso Aufgabe des NVL.


Bei weiteren Fragen können Sie gern Kontakt mit unserer Geschäfts­stelle aufnehmen.


Mehr über Ziel und Aufgaben erfahren Sie hier



NVL-Jahresveranstaltungen


Auf dem jährlichen Verbandstag bietet der NVL interessante steuerfachliche und steuerpolitische Vorträge und Diskussionsrunden.


Der diesjährige Verbandstag fand am 10. Juni 2010 im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin statt.


Die Podiumsdiskussion 2010 als Mitschnitt:

www.pressekonferenz.tv



Pressemitteilung

75 kB


Flyer



NVL-Steuerkonzept


Der Verband tritt mit einem eigenen Steuerkonzept für leistungsgerechte und zeitgemäße Arbeitnehmerbesteuerung ein.


Pressemeldungen


SIS Online Nachrichten Steuerrecht

26. Juli 2010

Nach Mitteilung des Bundes­ministeriums der Finanzen sind im letzten Jahr rund 5,3 Millionen Einsprüche bei den Finanzämtern eingegangen. Das heißt, dass fehlerhafte Bescheide nicht selten sind. Die tatsächliche Anzahl kann nur erahnt werden. Denn nicht jeder Steuerbescheid wird auf Richtigkeit geprüft, weiß der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) aus Berlin. Der Verband empfiehlt, Einkommensteuerbescheide nicht einfach hinzunehmen, sondern zu kontrollieren und sich gegebenenfalls mit einem Einspruch zu wehren.




dpa/ Bonner Generalanzeiger Online

22. Juli 2010

Fehler im Steuerbescheid: Ein Monat Einspruchsfrist

Bei einem fehlerhaften oder unvollständigen Einkommenssteuer­bescheid sollte der Steuerzahler innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Versäumt er diese Frist, wird der Bescheid wirksam. Der Einspruch könne postalisch und per Fax verschickt oder beim zuständigen Amt zu Protokoll gegeben werden, erklärt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfe­vereine (NVL) in Berlin.



Weitere ältere Pressemeldungen
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